Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 17. Juni 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge des Kreisverbandes |
Antragsteller*in: | Marco Tiedtke, Paula Piechotta und Jonathan Wiencke (dort beschlossen am: 10.06.2024) |
Status: | Abgelehnt |
A3: Änderung der Satzung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung beschließt, eine Ergänzung des §8 der Satzung des
Kreisverbandes wie folgt:
§ 8 Der Kreisvorstand
(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, der/dem Schatzmeister*in,
die den Geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie bis zu neun Beisitzer*innen.
Mindestens ein Sprecherinnenplatz muss an eine Frau vergeben werden. Mindestens
die Hälfte der Plätze im Kreisvorstand muss an Frauen vergeben werden. Weiterhin
ist ein Platz an eine Inter-, Transoder Nonbinary-Person zu vergeben. Ein
Mitglied des Kreisvorstandes wird von der Mitgliederversammlung zur/zum
europäischen und internationalen Koordinator*in gewählt. Ein Mitglied des
Stadtvorstandes wird von der Mitgliederversammlung als frauen- und
genderpolitische*r Sprecher*in gewählt. Dieses Amt muss mit einer Frau, Trans-,
Inter- oder Nonbinary-Person besetzt werden. Zwei Plätze des Kreisvorstandes
sind Mitgliedern vorbehalten, die zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Diese sollen sich im Vorfeld der Wahl um ein Votum der
Grünen Jugend Leipzig bemühen. Die Grüne Jugend Leipzig kann mit je zwei
Personen an den Sitzungen des Kreisvorstands teilnehmen. Diese Personen werden
von der Grünen Jugend Leipzig aus ihren Reihen gewählt und können sich im
Verhinderungsfall vertreten lassen. Sie haben Rede-und Antragsrecht, sind aber
nicht stimmberechtigt.
in
§ 8 Der Kreisvorstand
(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, der/dem Schatzmeisterin,
die den Geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie bis zu neun Beisitzerinnen.
Mindestens ein Sprecherinnenplatz muss an eine Frau vergeben werden. Mindestens
die Hälfte der Plätze im Kreisvorstand muss an Frauen vergeben werden. Weiterhin
ist ein Platz an eine Inter-, Transoder Nonbinary-Person zu vergeben. Ein
Mitglied des Kreisvorstandes wird von der Mitgliederversammlung zur/zum
europäischen und internationalen Koordinator*in gewählt. Ein Mitglied des
Stadtvorstandes wird von der Mitgliederversammlung als frauen- und
genderpolitische*r Sprecher*in gewählt. Dieses Amt muss mit einer Frau, Trans-,
Inter- oder Nonbinary-Person besetzt werden. Zwei Plätze des Kreisvorstandes
sind Mitgliedern vorbehalten, die zum Zeitpunkt der Wahl das 28. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Diese sollen sich im Vorfeld der Wahl um ein Votum der
Grünen Jugend Leipzig bemühen. Mandatsträger*innen dürfen Teil der gewählten
Mitglieder des Vorstands sein, die Gruppe der Mandatsträger*innen darf jedoch
keine eigene Mehrheit im Kreisvorstand haben. Die Grüne Jugend Leipzig kann mit
je zwei Personen an den Sitzungen des Kreisvorstands teilnehmen. Diese Personen
werden von der Grünen Jugend Leipzig aus ihren Reihen gewählt und können sich im
Verhinderungsfall vertreten lassen. Sie haben Rede-und Antragsrecht, sind aber
nicht stimmberechtigt.
Begründung
Wir sehen in anderen Kreisverbänden auch in Sachsen, dass eine Einbeziehung von Mandatsträger*innen als gewählten Vorstandsmitgliedern die Kreisverbandsarbeit professionalisieren und die Zusammenarbeit zwischen Parlamenten und Partei erheblich verbessern kann. Mandatsträger*innen im Vorstand sollten jedoch keine eigene Mehrheit im Kreisvorstand besitzen, weswegen dieser neue Passus in die Satzung eingefügt werden soll.
Änderungsanträge
- Globalalternative: Ä1 (Vorstand KV Leipzig (dort beschlossen am: 17.06.2024), Abgelehnt)
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